Ratgeber · Förderung
Fördergeld für den Heizungsersatz.
Wer eine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt in der Regel einen Beitrag. Die Beträge unterscheiden sich je nach Kanton und ändern sich von Jahr zu Jahr — der Ablauf ist überall ähnlich, und genau der entscheidet, ob das Geld kommt.
Die eine Regel, die alles andere schlägt
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein. Wer zuerst die alte Heizung demontieren lässt und danach das Gesuch stellt, verliert den Beitrag — vollständig, ohne Ausnahme, auch wenn alles andere korrekt ist. Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler beim Heizungsersatz.
Warten Sie deshalb die schriftliche Zusicherung ab, bevor Sie den Montagetermin fixieren. Das kostet ein paar Wochen Geduld und ist es in jedem Fall wert.
Wer zahlt was
Zuständig sind die Kantone. Sie führen eigene Energieförderprogramme, die vom Bund mitfinanziert werden. Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben je eigene Programme mit eigenen Bedingungen und eigenen Ansätzen. Dazu kommen in einzelnen Gemeinden zusätzliche Beiträge, die sich mit dem kantonalen Beitrag kombinieren lassen.
Gefördert wird typischerweise der Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzfeuerung oder einen Fernwärmeanschluss. Bei Photovoltaik läuft die Förderung über die Einmalvergütung des Bundes, also über ein anderes Verfahren.
Aktuelle Ansätze nennen wir hier bewusst nicht: Sie werden regelmässig angepasst, und eine veraltete Zahl auf einer Website ist schlechter als keine. Die verbindlichen Werte finden Sie bei der kantonalen Energiefachstelle — oder Sie fragen uns, wir rechnen mit dem Stand, der beim Gesuch gilt.
Wir reichen das Gesuch für Sie ein.
Vorbereitung, Fristen, Nachweise — Sie unterschreiben nur.
Der Ablauf in fünf Schritten
Offerte
Sie brauchen eine Offerte mit der geplanten Anlage. Ohne Angaben zu Fabrikat und Leistung lässt sich kein Gesuch stellen.
Gesuch
Angaben zum Gebäude, zur bestehenden Heizung und zur geplanten Anlage. Wir bereiten das vor, Sie unterschreiben.
Zusicherung
Die schriftliche Bewilligung. Erst jetzt darf gebaut werden.
Umsetzung
Die Anlage wird so gebaut, wie sie im Gesuch steht. Abweichungen vorher melden.
Abschluss
Abschlussmeldung mit Rechnungen und Nachweisen, danach folgt die Auszahlung.
Die vier Fehler, die den Beitrag kosten
- Zu früh angefangen. Baubeginn vor der Zusicherung heisst: kein Beitrag.
- Andere Anlage eingebaut. Weicht das Fabrikat oder die Leistung vom Gesuch ab, ohne dass es gemeldet wurde, gibt es Rückfragen oder Kürzungen.
- Abschlussmeldung vergessen. Für die Meldung nach Fertigstellung gilt eine Frist. Wer sie verpasst, hat die Anlage gebaut und das Geld verloren.
- Nachweise unvollständig. Rechnungen, Entsorgungsnachweis für Tank und Altanlage, Inbetriebnahmeprotokoll — alles gehört dazu.
Was wir davon übernehmen
Wir bereiten das Gesuch vor, reichen es ein, achten auf die Fristen und liefern nach der Fertigstellung die Nachweise. Sie unterschreiben und warten die Zusicherung ab — den Rest machen wir. Genau deshalb hören wir in Bewertungen oft den Satz, dass die Förderung « einfach organisiert war ».
Dieser Artikel beschreibt den grundsätzlichen Ablauf und ersetzt keine verbindliche Auskunft der zuständigen Stelle. Massgebend sind die Bedingungen des kantonalen Programms zum Zeitpunkt Ihres Gesuchs.
Nächster Schritt
Sollen wir das für Sie prüfen?
15 Minuten am Telefon, und Sie wissen, ob Ihr Gebäude in Frage kommt und welcher Weg der richtige ist.
Direkt anrufen 061 631 55 44
Notfall rund um die Uhr 061 631 55 44
